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06.02.2025
MA Lena Helleisz

Lena Helleisz, MA

Beraterin

Stuttgart, Deutschland

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Vom Trend zur Pflicht: Nachhaltigkeitsberichterstattung im Tourismus

Nachhaltigkeit ist im Tourismus alles andere als ein neues Thema. Dennoch bergen Diskussionen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Abkürzungen wie CSRD, ESG oder ESRS Verunsicherung. Welche Berichte und Erhebungen sind Unternehmen im Tourismus zukünftig verpflichtet zu erstellen – und was bringt über gesetzliche Anforderungen hinaus Vorteile am Markt?

ESG_N-Berichterstattung

Aktuell wird vor allem viel über ESG diskutiert. Die drei Buchstaben stehen für Environmental, Social und Governance – also drei zentrale Nachhaltigkeitsdimensionen. Diese umfassen beispielsweise ressourcenschonendes Wirtschaften, faire Arbeitsbedingungen und eine ethische Unternehmensführung.

Kriterien aus diesen Bereichen bilden die Basis für die Erhebung von Nachhaltigkeitskennzahlen. Ziel ist es, Unternehmen anhand von ESG-Kriterien hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung vergleichen zu können – eine wichtige Orientierungshilfe für Investoren, Partner und Kunden.

Seit letztem Jahr wird in der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umgesetzt. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zu berichten. Bisher gilt sie jedoch nur für große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter.
  • Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.
  • Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.

In den nächsten Jahren wird die Berichtspflicht auf weitere Unternehmen ausgeweitet, wobei kleine und mittelständische Betriebe nach aktuellem Stand nur dann betroffen sind, wenn sie börsennotiert sind. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden zudem einheitliche Vorgaben geschaffen, welche Daten zu Umwelt, sozialen Aspekten und Governance offengelegt werden müssen.

Auswirkungen für Unternehmen im Tourismus:

  • Für Tourismusorganisationen: DMOs oder andere Tourismusorganisationen sind grundsätzlich dann berichtspflichtig, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen. Ein Großteil dieser Organisationen bleibt jedoch aufgrund ihrer Größe außerhalb des Anwendungsbereichs. In Deutschland könnten kommunale Unternehmen aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben ab 2025 mittelbar berichtspflichtig werden – eine endgültige Entscheidung steht hierzu noch aus.
  • Für Hotels und andere Leistungsträger: Vor allem größere Hotelketten, Freizeiteinrichtungen oder Transportunternehmen werden unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die meisten touristischen Privatunternehmen werden aufgrund ihrer geringe Größe von dieser Pflicht ausgenommen sein, was ihnen einen großen Bürokratieaufwand erspart.

Empfehlung: Kennzahlen zu Nachhaltigkeit sollten trotzdem erhoben werden

Obwohl viele touristische Unternehmen nicht direkt von der CSRD betroffen sein werden, empfiehlt es sich, grundlegende ESG-Kennzahlen zu erheben und zu veröffentlichen. Investoren, Banken, Partner und auch Kunden erwarten zunehmend Transparenz und Nachhaltigkeitsnachweise. Besonders Firmenkunden werden in Zukunft verstärkt Nachweise zur Nachhaltigkeit verlangen, da sie ihre Lieferkette in ihre eigene Berichterstattung einbeziehen müssen. Aber auch Banken und Investoren erwarten die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten – z.B. in der Kreditvergabe – um ihre eigenen Auflagen erfüllen zu können. In Österreich wurde dazu z.B. bereits der „Grüne Tourismuskredit“ aufgelegt (mehr dazu von Stephanie Zorn hier). Deshalb sollten touristische Betriebe zumindest Grunddaten zu Energieverbrauch, sozialen Standards oder ethischen Richtlinien bereithalten.

Auch wenn derzeit keine global einheitlichen ESG-Kriterien existieren, gibt es Hilfsmittel, die den Einstieg erleichtern:

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Der DNK bietet Unternehmen Unterstützung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsreports an. Über die DNK-Datenbank können Leistungen zudem öffentlich sichtbar und vergleichbar gemacht werden. (https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/)
  • ESG Data Hub der OeKB: Diese Plattform ermöglicht die strukturierte Erfassung von ESG-Daten anhand von Fragebögen und deren einfache Weitergabe an Banken. (https://www.oekb.at/weitere-serviceangebote/oekb-esgdatahub.html)
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen: Auch Zertifizierungen helfen bei der strukturierten Erhebung von ESG-Kennzahlen und bieten zugleich Glaubwürdigkeit und Anerkennung. Wichtig für die Wahl eines glaubhaften Siegels ist, auf eine Orientierung an den Kriterien des GSTC sowie eine externe Überprüfung zu achten. Wir empfehlen z.B. das Österreichischen Umweltzeichen, TourCert oder Green Key.

Auch Kohl > Partner erhebt seit 2024 in der jährlichen Benchmarkstudie für die österreichische Hotellerie Nachhaltigkeitskennzahlen, um zukünftig Vergleichswerte bereitstellen zu können. Die ersten Ergebnisse dazu finden Sie hier: https://www.kohl-partner.at/de/nachhaltigkeit-als-schluessel-zur-zukunft-der-oesterreichischen-hotellerie.html

Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit ist also nicht nur gesetzliche Pflicht – vielmehr ist es eine Chance für Unternehmen und Destinationen, sich zukunftsfähig aufzustellen und Gästen, Partnern und Investoren mit ihrem Engagement zu überzeugen. Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern eine Notwendigkeit!

Wenn Sie das Thema vertiefen möchten, empfehlen wir Ihnen unser Online-Seminar "Fit für die Zukunft: Nachhaltigkeit im Tourismus erfolgreich meistern" am 18. März 2025

Sie haben Fragen zum Thema Berichtserstattung, Zertifizierung oder allgemein zum Thema Nachhaltigkeit? Melden Sie sich gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch bei Lena Helleisz (Deutschland & Schweiz, lena.helleisz@kohl-partner.eu) oder Stephanie Zorn (Österreich & Südtirol, stephanie.zorn@kohl-partner.at)

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